35mm-Standard

Unter >Normalfilm<-Verfahren versteht man in der Kinematographie Aufnahmen und/oder Projektionen auf vertikal laufendem 35-mm-Filmstreifen mit einem Transportschritt von 2, 3 oder in der Regel 4 Perforationslöchern (= 1 Bildhöhe) beidseitig des Bildes. Es wird zunächst mit der Normung des Stummfilmformats angesetzt (= 0.980 Inches ≈ 24.892 mm x 0.735 Inches ≈ 18,669 mm für die Kameramaske und 0.931 x 0.698″ ≈ 23,6474 x 17,7292 mm für die Projektionsmaske ), das seit XX in der A.R. 1.33 : 1 projiziert wird. In dieser Epoche sind auch keine Abweichungen der A.R. angestrengt worden, allerdings hat es immer wieder auf der Theaterseite Bestrebungen gegeben, die Bildwand den Proportionen der Bühne oder Vorderwand zu nähern und hierbei ein Bild bisweilen breiter zu projizieren, als es auf dem Filmstreifen verbindlich festgelegt ist. In diesem Falle wurde das Seitenverhältnis einer verfügbaren Bildfläche bei breiteren Bühnen seitlich ausgeweitet. Analog hierzu wurde das Filmbild auf dem Filmstreifen durch ein Projektormasken in seiner Höhe beschnitten, um scheinhaft ein breiteres Verhältnis von Breite zu Höhe zu erzeugen. Diese der Bildkomposition eines Films abträgliche Praxis wurde aber – anders als in späteren Dekaden des Kino – nur selten angewendet.

Seit Beginn der 1950er Jahre bis heute haben sich beim >Normalfilm< nur vier >sphärische< („rotationssymmetrische“) Standard-Tonfilmformate mit der A.R. 1.37, 1.66, 1.85 und das >anamorphotisch< komprimierte Bild in der projizierten A.R.von 2.35 : 1 durchgesetzt. Die nicht->anamorphotischen<, d.h. >sphärischen< („flachen“) Formate werden über die Verringerung der Bildhöhe innerhalb der Kamera-Masken- und/oder der Projektorfenster-Masken und/oder Kopiermaschinen-Masken auf das gewünschte Seitenverhältnis gebracht und schließlich mit bildvergrößernden >sphärischen< Objektiven verschiedener Brennweiten in Abhängigkeit zur Bildgröße/Projektionsentfernung auf einen Bildschirm geworfen. Die >anamorphotischen< Formate (A.R. von 2.0 – 2.66 : 1 reichend) werden dagegegen bei Ausnutzung der maximal möglichen Bildhöhe auf einem 4-Perf->Normalfilm< (unter Abzug des Bereiches der jeweiligen Tonspur neben dem Bild) ausgeführt und in Kombination mit einer konventionellen >sphärischen< Grundoptik und einer dieser vorgeschalteten, „entzerrenden“ Anamorphot-Optik wiedergegeben.

Die Bildfolge (= Filmgeschwindigkeit) wurde im Zuge Umstellung vom Stummfilm zum Tonfilm ab 1928 bei Einführung des Lichttonfilms schließlich weltweit auf 24 Bilder pro Sekunde (abgekürzt: 24 B/s, im Englischen auch „frames per second“ [fps]) genormt, das europäische <PAL>-Fernsehen jedoch strahlt Filme mit 25 B/s – nach dem Zeilensprungverfahren in 50 Halbilder unterteilt – aus, weshalb einige vorrangig für Monitormedien intendierte Produktionen die Aufnahmegeschwindigkeit auf eine Bildfrequenz von 25 B/s einstellten.
Werden Fernsehproduktionen mit der Aufnahmefrequenz 25 B/s bei Einsatz in einem Kino leicht verlangsamt, d.h. mit dort üblichen 24 B/s abgespielt, so tritt in der analogen Tonwiedergabe eine merkliche Änderung der Tonhöhe um 4 % ein, die von Personen mit „absolutem Gehör“ jederzeit bei Musikanwendungen zu bemerken ist. Zur korrekten Wiedergabe einer Fernsehproduktion muß der Projektor mittels Frequenzwandler auf die ursprüngliche Laufgeschwindigkeit gebracht werden, was leider nur in wenigen Filmtheatern möglich ist., allerdings seit Einführung einiger antriebstechnisch modernerer Projektoren seit den 1990er Jahren forciert wird. Die umgekehrte Praxis, mit der Frequenz von 24 B/s aufgenommene (Spiel-)filme im PAL-Fernsehen mit 25 B/s auszustrahlen, ist für den Laien i.d.R. weniger störend bemerkbar.

(c) Jean-Pierre Gutzeit (1994/2014 – alle Rechte vorbehalten)

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